Gerade nach der Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, dass zahlreiche, ungewohnte lebensgestaltende Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.
Erledigungen nach der Bestattung:
- Bewohnte der Verstorbene ein Alten- oder Pflegeheim, kündigen Sie den Heimplatz und holen ggfs. den Nachlass ab.
- Informieren Sie die Krankenkasse, um Überzahlungen durch Kassenbeiträge zu vermeiden.
- Informieren Sie die Gesellschaften, bei denen Versicherungen abgeschlossen wurden (z.B. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen).
- Benachrichtigen Sie die Rentenversicherungsträger. Die verwitweten Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenenansprüche an (sog. Übergangsrente -Einmalzahlung: Das 3fache der bis zum Sterbemonat gezahlten Rente). Die Beantragung ist eine Leistung des Bestatters.
- Setzen Sie sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung, um gegebenenfalls einen Erbschein zu beantragen.
- Informieren Sie die Bank/Sparkasse des Verstorbenen und klären Sie ggf. die Gültigkeit von Vollmachten.
- Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber (dieser benötigt die Sterbeurkunde).
- Wenden Sie sich an das Finanzamt, um möglichenfalls die Steuerklasse zu wechseln.
- Informieren Sie die Gewerkschaft, falls eine Mitgliedschaft bestand.
- Informieren Sie alle weiteren Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war.
- Bei einer Wohnungsauflösung benachrichtigen Sie schnellstmöglich den Vermieter. Außerdem informieren Sie den Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft, die GEZ, eventuell Verlage (Abonnements) und alle Sachversicherer (z.B. Hausratversicherung), um die Verträge zu kündigen.
- Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst zu durchzuführen, so beauftragen Sie damit eine Gärtnerei.
- Setzen Sie sich mit einem Steinmetz zur Gestaltung eines Grabmales in Verbindung. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt.
 Zum Ausdrucken: Erledigungen nach der Bestattung (PDF, 40 KB)
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